AGB • Datenschutzerklärung • Nutzungsbestimmungen Impressum

1. Geltung

1.1 Art-Batka erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle  künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug  genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform;  das gilt auch für das  Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende  Bedingungen  des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam,  wenn sie von Art-Batka  ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam  sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen  und der unter ihrer  Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die  unwirksame Bestimmung ist durch eine  wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am  nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw.  der Auftrag des  Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung  festgehalten sind. Die Angebote von Art-Batka sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen  Zugang gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des  Auftrags durch Art-Batka  zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch  Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei  denn, dass Art-Batka zweifelsfrei zu  erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des  Auftrages), dass er den  Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des  Kunden bzw.  der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag.  Nachträgliche    Änderungen des  Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen von Art-Batka (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,  Reinzeichnungen,  Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom  Kunden zu überprüfen und binnen  drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger  Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird Art-Batka unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen,  die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er  wird ihn von allen Vorgängen  informieren, die für die Durchführung des Auftrages  von Bedeutung sind, auch wenn diese  Umstände erst während der Durchführung  des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde trägt den  Aufwand, der dadurch  entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder   nachträglich geänderten Angaben von Art-Batka wiederholt werden müssen  oder verzögert  werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur  Verfügung  gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende  Urheber,  Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Art-Batka haftet nicht wegen einer  Verletzung derartiger Rechte. Wird Art-Batka wegen  einer solchen Rechtsverletzung in  Anspruch genommen, so hält der Kunde Art-Batka schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche  Nachteile zu ersetzen, die ihr  durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst  auszuführen, sich bei  der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen  Dritter zu bedienen und/oder  derartige Leistungen zu substituieren  ("Besorgungsgehilfe").

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen  Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des  Kunden.

4.3. Art-Batka wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten,  dass diese  über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine

5.1. Frist und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.  Art-Batka  bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die  Nichteinhaltung der Termine berechtigt  den Kunden allerdings erst dann zur  Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte,  wenn er Art-Batka  eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt  hat.  Diese Frist beginnt mir dem Zugang eines Mahnschreibens an Art-Batka.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag  zurücktreten. Eine  Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel  des Verzugs besteht nur bei  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Art-Batka.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse  insbesondere  Verzögerungen bei  Auftragnehmern von Art-Batka  entbinden Art-Batka jedenfalls  von der Einhaltung des  vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde  mit seinen zur Durchführung des  Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B.  Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen),  im Verzug ist. In diesem Fall  wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs  verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

Art-Batka ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
a) die  Ausführung der  Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich  ist oder trotz Setzung einer  Nachfrist weiter verzögert wird;
b) berechtigte Bedenken  hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren  von Art-Batka weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Art-Batka eine  taugliche Sicherheit leistet.

7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Art-Batka  für jede  einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Art-Batka ist berechtigt,  zur Deckung ihres  Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Urheber und  kennzeichenrechtlichen  Nutzungsrechte erhält Art-Batka mangels  abweichender Vereinbarung ein Honorar in der  Höhe von 25 % des über ihn  abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der  gesetzlichen  Umsatzsteuer.

7.3. Alle Leistungenvon Art-Batka, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte  Honorar  abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Art-Batka  erwachsenden Barauslagen sind  vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Kostenvoranschläge von Art-Batka sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn  abzusehen ist,  dass die tatsächlichen Kosten die von Art-Batka schriftlich  veranschlagten um mehr als 20 %  übersteigen, wird Art-Batka den Kunden auf  die höheren Kosten hinweisen. Die  Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden  genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen  nach diesem Hinweis  schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen  bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten von Art-Batka, die aus welchem Grund auch immer vom  Kunden nicht zur  Ausführung gebracht werden, gebührt Art-Batka eine  angemessene Vergütung. Mit der  Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde  an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht  ausgeführte Konzepte, Entwürfe und  sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Art-Batka zurückzustellen.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungenvon Art-Batka werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab  Rechnungsdatum  fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen  zehn Kalendertagen ab Erhalt der  Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter  Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 16 % p.a. als  vereinbart. Gelieferte  Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von  Art-Batka.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung  verbundenen Kosten und  Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende  Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu  tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Art-Batka sämtliche, im  Rahmen  anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten  Leistungen und Teilleistungen  sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen  von Art-Batka aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Art-Batka schriftlich anerkannt  oder gerichtlich festgestellt. Ein  Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1. Alle Leistungen von Art-Batka einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.  Anregungen,  Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte,  Negative, Dias), auch  einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen  Werkstücke und Entwurfsoriginale im  Eigentum von Art-Batka und können von Art-Batka jederzeit insbesondere bei Beendigung des  Vertragsverhältnisses   zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars  nur das  Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und  im  vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Art-Batka darf der Kunde  die Leistungen von Art-Batka nur selbst, ausschließlich in  Österreich und nur für die Dauer des  Vertrages nutzen. Der Erwerb von  Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Art-Batka setzt in jedem Fall  die vollständige Bezahlung der von Art-Batka dafür in Rechnung  gestellten  Honorare voraus.

10.2. Änderungen von Leistungen von Art-Batka, wie insbesondere deren  Weiterentwicklung  durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte,  sind nur mir ausdrücklicher  Zustimmungvon Art-Batka und  soweit die Leistungen  urheberrechtlich geschützt sind  des  Urhebers zulässig.

10.3. Für die Nutzung von Leistungen von Art-Batka, die über den ursprünglich  vereinbarten  Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist  unabhängig davon, ob  diese Leistung  urheberrechtlich geschützt ist  die Zustimmung von Art-Batka erforderlich. Dafür steht Art-Batka  und dem Urheber eine gesonderte  angemessene Vergütung zu.

10.4. Für die Nutzung von Leistungen von Art-Batka bzw. von Werbemitteln, für die  Art-Batka konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach  Ablauf des Vertrages  unabhängig davon, ob diese Leistung  urheberrechtlich geschützt ist oder nicht  ebenfalls die  Zustimmung von Art-Batka  notwendig.

10.5. Dafür steht Art-Batka im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der  im  abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr  nach Ablauf des  Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag  vereinbarten Vergütung. Ab dem 4.  Jahr nach Vertragsende ist keine  Vergütung mehr zu zahlen.

11. Kennzeichnung

11.1. Art-Batka ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen  Werbemaßnahmen auf Art-Batka und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen,  ohne dass dem Kunden dafür ein  Entgeltanspruch zusteht.

11.2. Art-Batka ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs  des Kunden  dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf  ihrer InternetWebsite mir  Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende  Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1. Der Kunde bar allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch  innerhalb von drei  Tagen nach Leistung durch Art-Batka schriftlich geltend zu  machen und zu begründen. Im Fall  berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen  steht dem Kunden nur das Recht auf  Verbesserung oder Austausch der Leistung  durch Art-Batka zu.

12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben,  wobei der Kunde Art-Batka alle zur Untersuchung und  Mängelbehebung erforderlichen  Maßnahmen ermöglicht. Art-Batka ist  berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu  verweigern, wenn diese unmöglich  ist, oder für Art-Batka mit einem unverhältnismäßig hohen  Aufwand verbunden  ist.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten Art-Batka ist  ausgeschlossen. Das  Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt  der Feststellung des Mangels und  die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom  Kunden zu beweisen.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,  Unmöglichkeit der  Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei  Vertragsabschluss, mangelhafter  oder unvollständiger Leistung,  Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind  ausgeschlossen,  soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Art-Batka beruhen.

12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab  Kenntnis des  Schadens geltend gemacht werden.

2.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive  Steuern  begrenzt.

13. Haftung

13.1. Art-Batkar wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der  allgemein  anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden  rechtzeitig auf für sie erkennbare  Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von Art-Batka  für Ansprüche, die auf Grund der  Werbemaßnahme (der Verwendung eines  Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden,  wird ausdrücklich  ausgeschlossen, wenn Art-Batka ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist;   insbesondere haftet Art-Batka nicht für   Prozesskosten, eigene Anwaltskosten  des Kunden  oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige  Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2. Art-Batka haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für  Schäden, sofern  ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden  kann. Die Haftung für leichte  Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von  grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte  zu beweisen.

14. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Art-Batka ist  ausschließlich  österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen  Verweisungsnormen  anzuwenden.  Die Bestimmungen des  UN-Kaufrechts finden  keine Anwendung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Art-Batka.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Art-Batka und dem  Kunden  ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Art-Batka örtlich und  sachlich zuständige  österreichische Gericht vereinbart. 

Datenschutzerklärung

Art Batka nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleisten.

Datenschutzerklärung art-batka.com (i.F. „Webseitenbetreiber“ genannt)

1. Gegenstand dieser Datenschutzerklärung
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